Hoefer & Partner - Arbeitnehmererfindungen
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Arbeitnehmererfindungen

Ihr Ansprechpartner

„Wir verstehen uns als Teil des Teams unserer Mandanten, in dem wir gemeinsam Ziele analysieren und Lösungswege erarbeiten.“

Björn M. Otto
Hoefer & Partner

„Der Anwalt steht für den Erfinder Pate seiner Geisteskinder“

Thomas J. Hager
Hoefer & Partner

„Mit Offenheit und Ehrlichkeit begleiten wir unsere Mandanten über Jahrzehnte hinweg.“

Sebastian Schiller
Hoefer & Partner

„Wir koordinieren Patente, Marken und Designs - weltweit!“

Steffen Schaeberle
Hoefer & Partner

„Ein Schutzrecht ist das Immunsystem einer Erfindung“

Ingo Görz
Hoefer & Partner

„Eine gute Idee erkennt man daran, dass sie geklaut wird“

Rudi Carrell

„Wir verstehen es als unsere wichtigste Aufgabe, die Ziele unserer Mandanten zu verstehen, Probleme zu erkennen und individuelle Lösungen zu erarbeiten.“

Andreas Benedikt
Hoefer & Partner

„Europe‘s Leading Patent Law Firms 2019, 2020, 2021, 2022, 2023“

Financial Times *

„Der technische Sachverstand unserer Patentanwälte ist seit jeher der Schlüssel zum erfolgreichen Patent.“

Hans-Werner Schmitz
Hoefer & Partner

Vor allem in den Bereichen Technik bzw. Naturwissenschaft kommt es immer wieder vor, dass Arbeitnehmer Erfindungen machen, die unter Umständen schutzfähig sind und beispielsweise als Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet und verwertet werden könnten.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Arbeitgeber Arbeitnehmererfindung für sich reklamieren und vor allem wirtschaftlich nutzen – eine Situation, die rechtlich oftmals nicht ganz einfach zu handhaben ist und zum „Zankapfel“ im Arbeitsverhältnis werden kann. 

Deshalb beraten wir unsere Mandanten – ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer – umfassend zum Thema Arbeitnehmererfindung. Wir prüfen die rechtliche Situation im Zusammenhang mit einer möglichen Arbeitnehmererfindung, klären Fragen. Wir unterstützen Arbeitnehmer und Arbeitgeber dabei, zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen, wenn es um die Vergütung einer Erfindung geht. Und sollte eine gütliche Einigung nicht möglich sein, setzen wir Rechte und Ansprüche im Zusammenhang mit einer Arbeitnehmererfindung natürlich auch vor der Schiedsstelle oder dem Gericht durch. 

Arbeitnehmererfindungsrecht   

Sogenannte Arbeitnehmererfindungen kann ein Arbeitgeber bzw. das Unternehmen für sich reklamieren. Das ist jedoch nur möglich, wenn die Erfindung im Rahmen des Arbeitsverhältnisses gemacht wurde oder wesentlich auf Erfahrungen des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis beruht. Hinzu kommt, dass grundsätzlich zu klären ist, ob die Neuerung tatsächlich eine Erfindung oder „nur“ eine technische Verbesserung ist und ob sie in den Anwendungsbereich des ArbnErfG fällt. Denn nur dann entstehen Rechte und Pflichten für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer.

Die Erfahrung zeigt, dass sehr viele (aber nicht alle) Erfindungen eines Mitarbeiters eine „Diensterfindung“ nach dem Arbeitnehmererfindungsgesetz (ArbnErfG) darstellen.

Pflichten des Erfinders / Arbeitnehmers

Arbeitnehmern wird viel Verantwortung im Umgang mit einer Erfindung im Arbeitsverhältnis auferlegt. So müssen Arbeitnehmer dem Arbeitgeber im Falle einer möglichen Erfindung unverzüglich und schriftlich und explizit mitteilen, dass sie ggf. eine Erfindung gemacht haben und zugleich die technische Aufgabe, die Lösung der Aufgabe und das Zustandekommen der Erfindung erklären inkl. Personen, die beteiligt waren und eigenem Anteil an der Erfindung.

Diese Erfindungsmeldung – oder ihr Ausbleiben! – haben erhebliche rechtliche Folgen: Die Erfindungsmeldung gibt Arbeitgebern die Möglichkeit eine Erfindung für sich beispielsweise als Patent oder Gebrauchsmuster anzumelden. Für den Arbeitnehmer ist die Meldung unter Umständen die Grundlage dafür, die Erfindung selbst anmelden zu können, sofern der Arbeitgeber die Erfindung im Anschluss an die Meldung freigibt.

Auf die Erfindungsmeldung kommt es deshalb entscheidend an, wenn es um Arbeitnehmererfindungen geht. Fragen dazu klären wir deshalb gerne oder unterstützen dabei, die gesetzlichen Vorgaben im Zusammenhang mit dieser Erklärung zu erfüllen.

Erfindervergütung: angemessene Vergütung

Beanspruchen Arbeitgeber Erfindungen für sich, schafft das Gesetz grundsätzlich einen Interessensausgleich für den Rechteübergang auf den Arbeitgeber: der Erfinder hat einen gesetzlichen Anspruch auf eine angemessene Erfindervergütung. Meinungsverschiedenheiten entstehen an diesem Punkt allerdings oft in Bezug auf die „Angemessenheit der Vergütung“. 

Mit anwaltlicher Unterstützung ist es jedoch gerade in dieser Situation möglich, trotz unterschiedlicher Auffassungen zu einer Einigung zu kommen, die beide Seiten nachhaltig zufriedenstellt. Eine solche Lösung kann auch dazu beitragen, das Arbeitsverhältnis bestenfalls unbelastet weiterführen zu können – auch ohne eine Schlichtung vor der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Sollte eine Einigung nicht möglich sein, unterstützen wir aber natürlich auch in Schlichtungsverfahren oder vor Gericht.

Gutachten, Betriebsvereinbarungen, Arbeitsvertrag 

Unsere Unterstützung geht allerdings über die Beratung und Vertretung in Zusammenhang mit einer konkreten Erfindung hinaus: Wir sind für Unternehmen und Arbeitnehmer auch unabhängig von konkreten Erfindungen Ansprechpartner bei allgemeinen Fragen im Arbeitnehmererfinderrecht. Unternehmen, die immer wieder mit Fragen rund um Arbeitnehmererfindungen konfrontiert sind, unterstützen wir z. B. bei der Gestaltung von entsprechenden Klauseln in Arbeitsverträgen oder bei der Erstellung von Betriebsvereinbarungen.

Ihr Ansprechpartner für Arbeitnehmererfindungen

Falls Sie im Zusammenhang mit Arbeitnehmererfindungen professionelle Partner benötigen – sprechen Sie uns gerne unverbindlich unter 089 642 447 0 oder per E-Mail an an. Wir kümmern uns gerne persönlich um Ihr Anliegen und klären in einem ersten unverbindlichen Gespräch, ob und inwieweit wir Ihnen behilflich sein können.

© 2024 Hoefer & Partner Patentanwälte mbB, München und Stuttgart

* Hoefer & Partner is listed in “Europe’s Leading Patent Law Firms 2019”, published in Financial Times Europe, July 9th, 2019, FT Special Report
* Hoefer & Partner is listed in “Europe’s Leading Patent Law Firms 2020”, published in Financial Times Europe, June 18th, 2020, FT Special Report